Die Beratungs- und Koordinierungsstelle gibt Hilfe bei Formalitäten wie Antragstellung (z. B. Pflegegeld, Schwerbehinderten-Ausweis, Heimkostenfinanzierung und ähnliches).

Die Beratung umfasst das Leistungsspektrum für ambulante Pflege, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege sowie teilstationärer und stationärer Versorgung.

Weitere Aufgaben:

  • Mitwirkung bei der Erstellung eines persönlichen Hilfeplanes
  • Zusammenarbeit mit anderen ambulanten Diensten, teilstationären und stationären Einrichtungen
  • Vermittlung geeigneter ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfen
  • Förderung der Selbsthilfe für die Betroffenen und deren Umfeld
  • Vermittlung von Kinderkrankenpflege
  • Beratung über Möglichkeiten der Wohnraumanpassung und der alten- und behindertengerechten Gestaltung des Wohnumfeldes.

Die Beratungs- und Koordinierungsstelle steht nicht erst dann zur Verfügung, wenn ein konkreter Hilfebedarf vorliegt. Sie steht schon dann als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn der Wunsch nach Informationen über Angebote und Versorgungsmöglichkeiten besteht.

< Zurück
Zurück