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| Die Beratungs- und Koordinierungsstelle gibt Hilfe bei Formalitäten wie Antragstellung (z. B. Pflegegeld, Schwerbehinderten-Ausweis, Heimkostenfinanzierung und ähnliches).
Die Beratung umfasst das Leistungsspektrum für ambulante Pflege, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege sowie teilstationärer und stationärer Versorgung. Weitere Aufgaben:
Die Beratungs- und Koordinierungsstelle steht nicht erst dann zur Verfügung, wenn ein konkreter Hilfebedarf vorliegt. Sie steht schon dann als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn der Wunsch nach Informationen über Angebote und Versorgungsmöglichkeiten besteht. |